Registrierkassen

Professionelle Kassensysteme zum fairen Preis

Faktencheck

Was ist eine Registrierkasse?

Lt. Bundesministerium für Finanzen ist eine Registrierkasse ein “elektronisches Aufzeichnungssystem”, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Neben „klassischen Kassen“ sind auch alternative Systeme zulässig, die den Zweck der Aufzeichnung erfüllen. Die Registrierkasse ist nicht mit der Finanzverwaltung verbunden.

Wozu brauche ich eine Registrierkasse?

Die Registrierkasse soll die Zusammenarbeit von Unternehmen und Finanzverwaltung für beide Seiten vereinfachen und die Prüfungsmaßnahmen erleichtern. Hauptzweck ist jedoch die Bekämpfung von Schwarzumsätzen und zur Hintanhaltung von Abgabenverkürzungen, was letztendlich auch zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmern beiträgt.

Wer ist von der Registrierkassenpflicht betroffen?

Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen, müssen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten, eine elektronische Registrierkasse verwenden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Registrierkasse?

Die Gesamtkosten setzten sich aus den Einzelkosten der benötigten Software- und Hardwarekomponenten zusammen sowie etwaiger infrastruktureller Eingriffe (z.B. Verkabelung), die zur Inbetriebnahme des Systems erforderlich sind. Kleine Betriebe (z.B. Heuriger, Friseure, etc.) können auf unsere Kleinsysteme zugreifen, die bei einigen Hundert Euro starten. Alle unsere Systeme sind skalierbar und modular aufgebaut, somit können wir für jede Unternehmensgröße die passende Lösung anbieten.

  • Sind laufende Kosten zu erwarten?
  • Nein, das Kassensystem können Sie zu einem Pauschalpreis erwerben und haben KEINE laufenden Kosten. Wie auch bei allen anderen IT-Systemen sind jedoch im Lebenszyklus ab und an Wartungsarbeiten am System durchzuführen (z.B. Softwareupdates), um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Gibt es Förderungen bzw. werden Kosten ersetzt?

Nein, jedoch kann mit der jährlichen Steuererklärung für die Anschaffung/Umrüstung eine Prämie von 200 Euro beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

Wichtige Termine

01.01.2016 - Beginn der Registrierkassenpflicht

Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht

31.03.2016 - Übergangsphase

Bei Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht werden die Abgabenbehörden und ihre Organe keine strafrechtlichen Verfolgungshandlungen setzen

30.06.2016 - Strafrechtliche Konsequenzen ab jetzt möglich

Weiterhin keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, wenn gegenüber der Abgabenbehörde und ihren Organen plausible Gründe für die Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht glaubhaft gemacht werden

01.07.2016 - Registrierung bei FinanzOnline

Registrierung der Kassen im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung in FinanzOnline

01.04.2017 - Nachweis der Manipulationssicherheit

Registrierkasse muss zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein und Belege müssen elektronische Signatur enthalten.

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